AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Telekommunikationsdienstleistungen
Stand: 25.4.2018

ingenia digitale Netze GmbH & Co. KG
Seckendorffallee 19-21
74564 Crailsheim
HRA 727427, Amtsgericht Ulm

nachfolgend „IDN“ genannt

 

  1. Geltungsbereich:
    1. Diese AGB gelten für Verträge der IDN über Telekommunikationsdienstleistungen und damit zusammenhängende Serviceleistungen (insgesamt nachfolgend „Leistungen“) mit dem Kunden.
    2. Diese AGB gelten auch für hiermit in Zusammenhang stehende Auskünfte, Beratungen, Installationen und die Beseitigung von Störungen.
    3. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Kunde im Rahmen der Geschäftsanbahnung oder bei Erteilung des Auftrages auf die eigenen AGB Bezug nimmt. Sie finden auch keine Anwendung, wenn IDN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    4. Vorrangig zu diesen AGB gelten folgende Bedingungen in der nachfolgenden Reihenfolge:
      • Individualvereinbarungen
      • Besondere Bedingungen der AGB von IDN für bestimmte Leistungen
      • Leistungsbeschreibungen von IDN für bestimmte Produkte
  2.  

  3. Zustandekommen von Verträgen
    1. Ein Vertrag kommt erst zustande durch beiderseitige Vertragsunterschrift oder Auftrag des Kunden (Angebot) und Annahme durch IDN, wobei die Annahme durch IDN durch Auftrags­bestätigung schriftlich oder elektronisch erfolgen kann oder durch tatsächliche Leistungserbringung und/oder die Bereitstellungsanzeige durch IDN.
    2. IDN kann die Bestellung des Kunden ohne Angabe von Gründen ganz oder teilweise ableh­nen und/oder von der Beibringung bestimmter Mitwirkungsleistungen (insbesondere Sicherheitsleis­tungen) oder anderen Mitwirkungshandlungen (insbesondere der Beibringung eines Nutzungsvertra­ges) abhängig machen.
    3. Sofern Sie als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gemäß § 312b BGB außerhalb von Geschäfts­räumen einen Vertrag mit IDN ab­schließen, so steht Ihnen das folgende gesetzliche Widerrufsrecht zu:
  4. ________________________________

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

    Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ingenia digitale Netze GmbH, Seckendorffallee 19-21, 74564 Crailsheim, Mail: kontakt@ingenia-digital.de, Fax: 07954/6974-400) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu wider­rufen, informieren.

    Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrie­ben ist.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Wider­rufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung ver­wenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

    Waren (z.B. Hardware), die Sie von uns im Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben, haben Sie unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

    Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf ei­nen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrach­ten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Ende der Widerrufsbelehrung

    _______________________________________

     

     

  5. Leistungen von IDN
    1. Der von IDN zu erbringende Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Auftragsformular.
    2. IDN kann den Vertrag mit dem Kunden und diese AGB einschließlich der Leistungs- und Entgeltbestimmungen nach den nachfolgenden Bestimmungen ändern.
    3. IDN kann die AGB insbesondere ändern, wenn die für die Erbringung der Dienstleistungen maßgeblichen gesetzlichen Normen, insbesondere, aber nicht abschließend das Telekommunikationsgesetz (TKG) und die auf ihm basierenden Verordnungen, sich derart ändern, dass eine Anpassung der AGB notwendig wird. Darüber hinaus kann IDN die vertraglichen Vereinbarungen ändern, sofern dies in technischer oder kalkulatorischer Sicht aufgrund von Änderungen der Marktverhältnisse, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogen­heit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde, erforderlich wird. Entgelte können nur zum Aus­gleich gestiegener Kosten erhöht werden, die dadurch entstehen, dass Dritte, von denen IDN zur Erbringung seiner vertraglichen Leistungen an den Kunden notwendige Vorleistungen bezieht, z.B. für Netzzugänge, für die Netzzusammenschaltung oder für Dienste anderer Anbieter, zu denen IDN dem Kunden Zugang gewährt, die Entgelte für diese Vorleistungen erhöhen. Eine Änderung erfolgt nur, wenn dadurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses (insbesondere Art und Umfang der Leistungen, Laufzeit, Kündigungsfristen) nicht berührt werden. IDN wird nur die Änderungen ausgleichen, ohne einen weiteren Vorteil zu erlangen. IDN wird Kostensenkun­gen in gleichem Umfang und nach gleichen Maßstäben an die Kunden weitergeben wie Kostensteige­rungen (Äquivalenz).
    4. Alle Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder in Schriftform mitgeteilt. Die einzelnen Ände­rungen werden dem Kunden in der Mitteilung einzeln zur Kenntnis gebracht und treten, soweit nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt ist, sechs (6) Wochen nach der Mitteilung in Kraft. Er­folgen die Änderungen zuungunsten des Kunden, gelten die Änderungen als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht in Schriftform einzelnen oder allen Änderungen widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung bei IDN eingegangen sein. IDN wird auf diese Folgen in der Mitteilung gesondert hinweisen. Eine Anpassung der AGB an die in Absatz (3) Satz 1 genannten gesetzlichen Rahmenbedingungen gilt im Falle einer Anpassung an zwingendes Recht in keinem Fall als Änderung zuungunsten des Kunden. Das gleiche gilt für eine Anpassung infolge einer Erhöhung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Im Falle eines form- und fristgerechten Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt.
    5. Die von IDN beim Kunden installierten Einrichtungen bleiben Eigentum von IDN. Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, welche IDN von dem bisherigen Eigentümer erworben hat.
    6. IDN ist berechtigt, seine Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch einen Dritten erbringen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden wird nicht begründet.
    7. Gerät IDN mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so hat der Kunde zunächst eine ange­messene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von mindestens vier (4) Wochen zu setzen. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn IDN die vom Kunden gesetzte ange­messene Nachfrist nicht einhält.
    8. Auf Antrag des Kunden in Schriftform veranlasst IDN unentgeltlich einen Standardeintrag oder die Löschung eines Standardeintrags des Kunden mit seiner Rufnummer, seinem Namen, seinem Vornamen und seiner Anschrift in öffentliche gedruckte und elektronische Teilnehmerverzeichnisse (z. B. Telefonbuch) und für die Erteilung von telefonischen Auskünften. Sofern der Kunde den Eintrag von Mitbenutzern verlangt, erfolgt die Eintragung nur bei Zustimmung des/der Mitbenutzer(s) und nur gegen gesondertes Entgelt gemäß aktueller Preisliste. IDN haftet nicht für falsche oder ver­spätete Einträge, soweit sie diese nicht zu vertreten hat. Über die Rufnummer des Kunden können die in öffentlichen gedruckten oder auf elektronischen Medien gespeicherten Anschlussdaten (z. B. Name, Adresse) durch Dritte erfragt werden (sog. Inverssuche). Der Erteilung von Auskünften im Rahmen der Inverssuche kann der Kunde jederzeit widersprechen. Nach Eingang eines Widerspruchs wird IDN die Rufnummer des Kunden mit einem Sperrvermerk für die Inverssuche versehen.
    9. Im Rahmen der bestehenden technischen Möglichkeiten wird IDN auf Wunsch nach Antrag des Kunden in Schriftform bestimmte Rufnummernbereiche unentgeltlich netzseitig sperren. Für die Freischaltung gesperrter Rufnummernbereiche kann ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste anfallen.
    10. IDN erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Notrufverbindungen unter den Rufnummern 110 und 112. Der Anruf wird an die Notrufzentrale weitergeleitet, die für die vom Kunden bei IDN im Auftrag angegebene Adresse zuständig ist. Nur wenn der angegebene Name und die Adresse zum Zeitpunkt des Absetzens eines Notrufes korrekt sind, kann eine einwandfreie Notruf-Funktionalität, insbesondere die Erreichbarkeit der nächstgelegenen Feuerwehr- oder Polizeidienststelle, gewähr­leistet werden. Falls der Kunde einen Notruf für einen anderen Standort absetzen will als für die ange­gebene Adresse (z.B. bei nomadischer Nutzung), ist eine Notrufversorgung nur unter der Bedingung möglich, dass der Anrufer der Notrufzentrale seinen Standort und seinen Namen mitteilt. Sogenannte „Röchelrufe“ sind in diesem Fall nicht möglich. Bei Auslösen von Notrufen bei nomadischer Nutzung kann es auf Grund der Alarmierung einer örtlich nicht zuständigen Notrufabfragestelle darüber hinaus zu Kostenforderungen kommen, weil z.B. die Feuerwehr am falschen Standort ausrückt. Der Kunde ist bei nomadischer Nutzung verpflichtet, für Folgekosten durch Notrufe außerhalb der angegebenen Adresse aufzukommen.
    11. Im von IDN sind Call-by-Call, Preselection sowie die Anwahl bestimmter Sonderrufnum­mern nicht möglich.
    12. IDN setzt geeignete, aktueller Technik entsprechende Verfahren zur Messung und Kontrolle des Datenverkehrs ein, um eine Kapazitätsauslastung oder Überlastung einer Netzverbindung zu ver­meiden. Auswirkungen dieser Verfahren auf die vertraglich vereinbarte Dienstequalität bestehen nicht. Dies gilt auch, sofern IDN Verkehrsmanagementmaßnahmen durchführt.
    13. IDN ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden darauf hinzuweisen, dass die Übersendung und Übermittlung von Informationen, Sachen oder sonstige Leistungen unter bestimmten Umständen ge­setzlich verboten ist. Dies umfasst insbesondere, aber nicht abschließend, Werbeanrufe, unrealistische Gewinnmitteilungen oder Fax-Spamming über die dem Kunden zugeteilten Rufnummern.
    14. Die Geschwindigkeit oder andere Diensteparameter während der Nutzung hängen von der Netzaus­lastung des Internet-Backbones, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der vom Kunden verwendeten Hard- und Software (PC, Betriebssystem) ab und können abhängig hiervon variieren. Dies kann Auswirkungen auf die Nutzung von Anwendungen und Diensten im Internet haben. So kann sich die Dauer des Abrufes (Download) und/oder der Bereitstellung von Daten (Upload) sowie die Dauer des Abrufs umfangreicher E-Mails, insbesondere solcher mit Dateianhängen, ver­längern und die Darstellung von Filmen und der Ablauf webbasierter Software beeinträchtigt werden. Vorstehendes gilt auch für den Fall einer erheblichen Abweichung von der jeweiligen beworbenen Download- und Upload-Geschwindigkeit.
    15. Der Kunde kann IDN beauftragen zu veranlassen, dass seine Rufnummer in die von der Bundesnetzagentur geführte Sperrliste für R-Gespräche aufgenommen wird. Für die Freischaltung ge­sperrter Rufnummernbereiche oder die Löschung von der Sperrliste kann ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste anfallen.

  6. Telekommunikationsendeinrichtung

    1. Der Kunde benötigt für den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz von IDN Hardware (Telekommunikationsendeinrichtung). Die Auswahl des jeweiligen Geräts obliegt dem Kunden. IDN wird dem Kunden ein Hardwarepaket anbieten und auch empfehlen, dieses einzusetzen. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, die angebotene Hardware zu erwerben.
    2. Schließt der Kunde eigene Telekommunikationsendeinrichtungen an das öffentliche Telekommunikationsnetz von IDN an, so
      • darf er nur solche Endeinrichtungen anschließen, die gesetzlichen Vorgaben entsprechen,
      • hat er alle ihm zumutbaren geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um eine von ihm nicht gebilligte Nutzung seines Anschlusses zu verhindern,
      • haftet er für alle Schäden, die IDN aus dem Anschluss einer nicht den vorstehenden Vorgaben entsprechenden Endeinrichtung entstehen, sowie für Schäden, die IDN dadurch entstehen, dass der Kunde die Endeinrichtung nicht in ordnungsgemäßem Zustand und auf dem jeweils aktuellen Stand der Technik gehalten hat und/oder nicht alle vom Hersteller angebotenen Updates installiert hat,
      • hat er gegenüber IDN keinen Anspruch auf Service oder Support in Bezug auf die angeschlossene, eigene Endeinrichtung.
    3. In den Fällen, in denen der Kunde über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz von IDN hinaus von IDN gemanagte Dienste oder Systeme (beispielsweise „gemanagte“ Router) in Anspruch nimmt, hat der Kunde die IDN zur Erfüllung seiner diesbezüglichen Vertrags­pflichten dem Kunden zur Verfügung gestellte Telekommunikationsendeinrichtung zu nutzen und IDN jederzeit sowohl den physikalischen Zutritt als auch den Online-Zugriff (Remote Access) gewähren, um IDN die Vertragserfüllung und/oder den Service zu ermöglichen. IDN wird den Kunden rechtzeitig darüber unterrichten, soweit ein solcher Zutritt oder Online-Zugang zu den Systemen des Kunden nötig wird.
    4. Um Endeinrichtungen seiner Wahl anzuschließen, benötigt der Kunde entsprechende Zugangsda­ten. Diese Zugangsdaten werden dem Kunden in Schriftform kostenfrei zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Er ist verpflichtet, IDN unverzüglich in Schriftform den Verlust der Zugangsdaten oder den begründeten Verdacht des unberechtigten Zugriffs auf die Zugangsdaten mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Folgen einer unberechtigten Ver­wendung oder des Verlustes der Zugangsdaten in vollem Umfang und unbegrenzt
  7. Weiterverbreitung von Rundfunksignalen

    1. Der Kunde kann zusätzlich zu seinem Internetanschluss ein IPTV-Paket nutzen. Näheres zu den Nutzungsvoraussetzungen ist in der Leistungsbeschreibung geregelt.
    2. Ein Vertrag mit IDN entbindet nicht von der Anmeldepflicht zur Radio- und/oder Fernsehteil­nahme beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.
    3. IDN übergibt Rundfunksignale für die Sender gemäß Senderliste. IDN bedient sich hierzu der Programmauswahl eines Vordienstleisters. IDN übermittelt die Programme nur derart und solange, wie dies die Bindung an Gesetze, nationale und internationale Vereinbarungen, Verträge und Entscheidungen Dritter (z.B. Landesmedienanstalten und Programmanbieter) ermöglicht.
    4. Bei Leistungsstörungen oder –einschränkungen durch Sendeunternehmen oder Satellitenbetreiber oder anderer Zulieferer, deren Signale durch IDN weiterverbreitet werden, ist der Kunde nicht berechtigt, das monatliche Entgelt zu mindern. Ausgenommen sind Störungen, die eine unun­terbrochene Dauer von zehn (10) Tagen überschreiten. Eine Entgeltminderung ist ebenfalls nicht möglich im Fall der Einstellung eines Sendebetriebs und den damit verbundenen, unangekündigten Kürzungen des Programmangebots. In diesem Fall wird sich der Anbieter um gleichwertigen Programmersatz bemühen.
    5. Die Rundfunksignale dürfen nur zu privaten Zwecken empfangen werden. Der Kunde darf die Rund­funksignale nicht zu gewerblichen Zwecken nutzen (z.B. in Hotels, Sportbars, Restaurants, Kaffeebars, Fitnessstudios, Wartezimmern usw.). Der Kunde ist außerdem nicht berechtigt, die Rundfunksignale zur öffentlichen Vorführung zu nutzen oder sie an Dritte weiterzuleiten.

  8. Nutzung durch Dritte

    1. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Leistungen von IDN Dritten entgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn IDN dies nicht vorher ausdrücklich und schriftlich ge­stattet hat. Dritte sind auch verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. Aktiengesetz.
    2. Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte, ist nur mit dem aus­drücklichen und schriftlichen Einverständnis von IDN zulässig.
    3. Soweit der Kunde den Internetzugang von IDN nutzt, um selbst Dienste zur Nutzung bereitzuhalten oder den Zugang zur Nutzung der Dienste zu vermitteln, hat der Kunde diese Dienste mit einer Anbieterkennung nach Maßgabe des § 6 Teledienstgesetz und § 10 Mediendiens­te-Staatsvertrag zu versehen.
    4. Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen zu treffen, damit Kinder und Jugendliche die Leistungen von IDN nicht dazu nutzen können, um Zugang zu pornographi­schen, jugendgefährdenden und gewalt- oder kriegsver­herrlichenden Schriften sowie zu Schriften, welche zum Rassenhass aufstacheln, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern, ehrenrührige Äußerun­gen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthal­ten, zu erlangen.
    5. Der Kunde hat seinen Anschluss auch vor unberechtigter Inanspruchnahme durch Dritte sorgfältig zu schützen. Eine unberechtigte Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen von IDN durch Dritte, unter Benutzung des Netzanschlusses des Kunden, entbindet den Kunden nicht von der Pflicht zur Bezahlung der angefallenen Entgelte, soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. Der Nachweis, dass die unbefugte Inanspruchnahme der Dienste durch Dritte nicht vom Kunden zu vertreten ist, obliegt dem Kunden.
    6. Die Nutzung der dem Kunden gewährten Dienste von IDN ist den Angehörigen des Haushalts des Kunden gestattet, soweit der Kunde dies nicht anders regelt. Dies gilt auch für Mitbewohner einer Wohngemeinschaft.

  9. Bereitstellungstermin und Leistungsfristen

    1. Soweit IDN an der Erbringung der vertraglichen Leis­tungen durch unvorhersehbare Ereignisse wie Streik, Aus­sperrung, Krieg, innere Unruhen, höhere Gewalt u.a. bei IDN oder Zulieferern gehindert wird, verlängern sich die vereinbarten Bereitstellungstermine und Leistungsfristen um die Zeitdauer dieser Ereignisse und um eine angemes­sene Vorlaufzeit.
    2. Vereinbarte Bereitstellungstermine und Leistungsfristen gelten nur, wenn der Kunde seinerseits sämtlichen ihm obliegenden Pflichten vollständig und rechtzeitig nachge­kommen ist.

  10. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde hat sämtliche in seine Betriebssphäre oder in den Bereich seiner Wohnung fallenden Voraussetzungen zu schaffen, welche für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen durch IDN notwendig sind. IDN informiert den Kunden rechtzeitig über die notwendigen Erfordernisse.
      Insbesondere hat der Kunde:
      • den Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von IDN nach vorheriger Vereinbarung den Zutritt zu den Räumen zu gewähren, in welchen der Netzanschluss installiert werden soll, soweit eine Installation vom Kun­den bei IDN in Auftrag gegeben wurde,
      • das Empfangsgerät, soweit keine Installation durch IDN beauftragt wurde, nach den mit dem Gerät ausgehändigten Installationsanweisungen sorgfältig zu installieren,
      • den Mitarbeitern und/oder Erfüllungsgehilfen von IDN nach vorheriger Absprache den Zutritt zu den installierten Netzanschlüssen zu gewähren und diesen die erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die ordnungsge­mäße Erbringung der vertraglichen Leistungen notwen­dig ist,
      • ausschließlich das Empfangsgerät von IDN zu ver­wenden, soweit keine ausdrückliche Genehmigung von IDN für die Verwendung anderer Geräte vorliegt,
      • ausschließlich solche Geräte oder Anwendungen mit dem Netzabschluss von IDN zu verbinden, welche den einschlägigen Vorschriften entsprechen und die zu keinen Beeinträchtigungen oder Änderungen des Net­zes von IDN führen,
      • die für die Installation und den Betrieb erforderliche Fläche in seinen Räumen sowie weitere erforderliche Nebenleistungen wie ausreichende Stromversorgung, Erdung, Potentialausgleich, Beleuchtung, Raumtempe­ratur und Feuchtigkeit für die Dauer des Vertrages auf eigene Kosten bereitzustellen,
      • Änderungen seiner Anschrift, Rechnungsdaten, oder seiner für diesen Vertrag wichtigen finanziellen Ver­hältnisse, und soweit es sich um einen Firmenkunden handelt, auch des Namens, der Rechtsform und Sitzes der Firma, unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen,
      • sämtliche Betriebsstörungen des Anschlusses oder Net­zes von IDN unverzüglich IDN anzuzeigen.
    2. Der Kunde hat außerdem jede rechtswidrige oder miss­bräuchliche Nutzung des Netzes und der Dienste von IDN zu unterlassen. Insbesondere hat der Kunde:
      • Eingriffe in das Netz von IDN oder damit verbunde­ner Netze Dritter zu unterlassen,
      • jede Nutzung der Leistungen von IDN zu unterlas­sen, welche missbräuchlich, rechts- oder sittenwidrig ist, wobei insbesondere die Belästigung oder Bedrohung Dritter durch Anrufe, die Erstellung und/oder Weiterlei­tung von Kettenbriefen, das Zugänglichmachen oder Verbreiten von pornographischen, jugendgefährdenden und gewalt- oder kriegsverherrlichenden Schriften an nicht volljährige Personen sowie das Abrufen, Vorhal­ten, Speichern und Zugänglichmachen von Schriften, welche zum Rassenhass aufstacheln, für terroristische Vereinigungen werben, zu Straftaten auffordern, ehren­rührige Äußerungen oder sonstige rechts- und sitten­widrige Inhalte enthalten, oder der schlichte Hinweis auf solche Schriften, verboten ist,
      • es zu unterlassen, Software, Dateien, Informationen oder andere Inhalte über die Dienste von IDN zu beziehen oder bereitzustellen, welche die Rechte Drit­ter, insbesondere Urheberrechte verletzen oder sich Zugang zu Informationen zu verschaffen, welche nicht für den Kunden bestimmt sind.
  11.  

  12. Nutzungsvertrag

    1. Der Vertrag zwischen IDN und einem Kunden kann von IDN ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Kunde auf Verlangen von IDN nicht innerhalb eines Monats den Antrag des dinglich Berechtigten auf Abschluss eines Vertrags zu einer Nutzung des Grundstücks nach dem amtlichen Muster eines Nutzungsvertrages gemäß der Anlage zu § 45a TKG vorlegt oder der dinglich Berechtigte den Nutzungsvertrag kündigt.
    2. Sofern der Antrag fristgerecht vorgelegt wurde und ein früherer Nutzungsvertrag nicht gekündigt worden ist, hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn IDN den Antrag des Eigentümers auf Abschluss eines Nutzungsvertrags diesem gegenüber nicht innerhalb eines (1) Monats durch Übersendung des von ihm unterschriebenen Vertrags annimmt.
    3. Kündigt IDN einen Vertrag, für den eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde wegen Nichtvorlage oder Kündigung des Nutzungsvertrages, ist der Kunde verpflichtet, einen Ablösebetrag in Höhe von 25 % der Summe der restlich anstehenden Entgelte, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlen gewesen wären, zu zahlen. Der Ablösebetrag ist in einer Summe zu zahlen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass IDN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. IDN bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.

  13. Zugangscodes

    1. Soweit der Kunde für die Nutzung der Leistungen von IDN Zugangscodes wie PIN oder Passwörter benötigt, ist der Nutzer mit der Zusendung dieser Zugangscodes per E-Mail bzw. Brief einverstanden. IDN weist darauf hin, dass für die Sicherheit der Übertragungswege keine Gewähr übernommen wird.
    2. Der Kunde hat sämtliche Zugangscodes für die Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen von IDN sowie für Leistungen Dritter, welche über den Netzan­schluss von IDN bezogen werden können, vor der Kenntnisnahme durch hierzu unbefugte Dritte sorgfältig zu schützen.
    3. Steht zu befürchten, dass Dritte unberechtigt Kenntnis von Zugangscodes erlangt haben, hat der Kunde IDN un­verzüglich darüber zu informieren und die Änderung dieser Zugangscodes zu veranlassen. Die Kosten für die Sper­rung oder Änderung von Zugangscodes, soweit IDN nicht für die Notwendigkeit der Sperrung oder Änderung verantwortlich ist, gehen zu Lasten des Kunden, entspre­chend der jeweils gültigen Preisliste von IDN.

  14. Vergütung

    1. Der Abrechnungszeitraum ist jeweils der Kalendermonat.
    2. Die Entgelte für den jeweiligen Abrechnungszeitraum werden jeweils zum 15. des nachfolgenden Kalendermonats abgerechnet.
    3. Bereitstellungsgebühren und Entgelte für Hardwarepakete sowie Montageleistungen werden mit dem jeweiligen Entgelt des Leitungsmonats mit abgerechnet, es sei denn, es wurde abweichend vereinbart.
    4. IDN ist berechtigt, die bei Vertragsschluss oder nachfol­gend vereinbarten Preise mit der jeweils bei Rechnungsstel­lung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen.
    5. Soweit IDN Kosten aus Rücklastschriften entstehen, aus Gründen welche nicht IDN zu vertreten hat, sind diese Kosten vom Kunden zu erstatten.
    6. Die Rechnung wird dem Kunden in elektronischer Form (pdf) per E-Mail jeweils am auf den Abrechnungstag folgenden Kalendertag zugeschickt und ist mit Verfügbarkeit sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die zur Zahlung fälligen Beträge werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. IDN ist berechtigt, die Rechnungen auch zum Abruf über einen zugangsge­schützten Bereich des Internetportals von IDN dem Kunden zur Verfügung zu stellen.
    7. Nur auf ausdrücklichen Wunsch wird die Rechnung auch schriftlich erstellt und per Post versendet. Die hierfür anfal­lenden Kosten hat der Nutzer gemäß der jeweils geltenden Preisliste von IDN zu tragen.
    8. Einwendungen gegen den Inhalt einer Rechnung hat der Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Wochen ab Verfügbarkeit der Rechnung in Textform gegenüber IDN geltend zu machen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt. Auf die Frist und Folgen der Versäumung wird der Kunde mit jeder Rechnung ausdrücklich hingewie­sen. Unabdingbare gesetzliche Ansprüche des Kunden für Einwendungen nach Fristablauf bleiben davon unberührt.
    9. Ist der Kunde aus Gründen, welche er nicht zu vertreten hat, an der Wahrung dieser Frist gehindert, so hat er seine Einwendungen spätestens bis zum Ablauf von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses geltend zu machen.
    10. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, soweit aus technischen Gründen oder auf eigenen Wunsch keine Verbindungsdaten gespeichert wurden oder diese Daten aus rechtlichen Gründen oder auf eigenen Wunsch gelöscht wurden, IDN von der Verpflichtung zum Nach­weis der Einzelverbindungen befreit ist.
    11. Leistet der Kunde auf Rechnungen von IDN nur teilwei­se und sind in der Rechnung auch Entgelte Dritter enthal­ten, so wird die Zahlung zuerst auf die Forderungen von IDN verrechnet, wenn der Kunde keine anderslautende Zweckbestimmung trifft.
    12. Erstattungsansprüche des Kunden werden dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet, soweit der Kunde keine andere Anweisung erteilt.

  15. Sicherheitsleistung und Vorgabe der Entgelthöhe

    1. IDN behält es sich vor, vom Kunden eine Sicherheits­leistung in der gesetzlichen Währung und in angemesse­ner Höhe entsprechend der einschlägigen Rechtsvorschrif­ten zu verlangen. Eine Sicherheit kann insbesondere dann verlangt werden, wenn:
      • der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen unberechtigt nicht, in nur unwesentlicher Höhe unvollständig oder un­regelmäßig nachkommt oder
      • bereits eine zulässige teilweise oder vollständige Sper­rung der Dienste durch IDN aufgrund von Zahlungs­schwierigkeiten erfolgte oder
      • in das Vermögen des Kunden zwangsvollstreckt wird, soweit dies nicht schon länger als 12 Monate zurück­liegt.
    2. Der Kunde hat die Sicherheitsleistung in geforderter Höhe innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Zugang der Auffor­derung durch IDN zu erbringen.
    3. Die Sicherheit kann auch durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts erbracht werden.
    4. IDN ist berechtigt, die Sicherheit jederzeit wegen offe­ner Forderungen in Anspruch zu nehmen. Der Kunde hat, soweit die Sicherheit verbraucht ist und das Vertragsver­hältnis fortgesetzt wird, diese unverzüglich wieder auf die ursprüngliche Höhe aufzufüllen.
    5. Erbringt der Kunde die geforderte Sicherheit nicht, so ist IDN, nach vorheriger Abmahnung unter Hinweis auf die Folgen, dazu berechtigt, die Dienste ganz oder teilweise zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
    6. Der Kunde ist berechtigt, IDN einen Betrag zu benen­nen, bis zu dessen Ausschöpfung er die Leistungen von IDN während eines Abrechnungszeitraums in Anspruch nehmen möchte. Der Betrag ist IDN in Textform mit­zuteilen. IDN wird in diesem Fall dafür Sorge tragen, dass der Anschluss des Kunden bei Erreichen dieses Be­trages nicht mehr kostenauslösend genutzt werden kann. Der Kunde kann die Einschränkung mit einer Frist von 14 Tagen aufheben oder den Betrag ändern. Die Kosten für die Einrichtung, Aufhebung oder Änderungen der Entgeltvorgabe hat der Kunde nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste zu tragen.
  16.  

  17. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
    1. Gegen Forderungen von IDN kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festge­stellten Gegenansprüchen (Forderungen) aufrechnen.
    2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche aus demsel­ben Vertragsverhältnis zu.
  18.  

  19. Zahlungsverzug

    1. Bei Zahlungsverzug eines Kunden, der Verbraucher ist, ist IDN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten pro Jahr über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verzugseintritt zu berech­nen, es sei denn, dass IDN im Einzelfall eine höhere Zinsbelastung nachweist. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so beträgt der Zinssatz 9 Prozentpunkte über dem o.g. Basiszinssatz. IDN hat als Gläubiger einer Entgeltforderung, bei Verzug des Kunden, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die vorstehende Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzu­rechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
    2. IDN ist des Weiteren berechtigt, eventuell durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten pauschal laut Preisliste zu berechnen.
    3. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass IDN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
    4. IDN behält sich die Geltendmachung weitergehender Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor.

  20. Sperrung und Kündigung der Dienste

    1. IDN ist berechtigt, die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Kunden ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), wenn der Kunde nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen in Höhe von mindestens 75,00 € in Verzug ist und IDN dem Kunden die Sperre mindestens zwei (2) Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, angedroht hat. Bei der Berechnung der 75,00 € bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Kunde form-, fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter für Leistungen, die IDN gegenüber dem Kunden mit abgerechnet hat, außer Betracht; auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn IDN den Kunden zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j TKG aufgefordert hat und der Kunde diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat.
    2. Im Übrigen darf IDN eine Sperre nur durchführen, wenn,
      • wegen einer im Vergleich zu den vorangegangenen sechs (6) Abrechnungszeiträumen beson­deren Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung von IDN in besonderem Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden wird oder
      • ernsthafte Schäden an den Einrichtungen von IDN, insbesondere des Netzes, oder schädliche Störungen beim Netzbetrieb durch ein Gerät des Kunden oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
    3. Im Falle eines Rufnummernmissbrauchs ist IDN nach § 45o Satz 3 TKG unter den dort genannten Voraussetzungen zu einer Sperre gesetzlich verpflichtet.
    4. Im Fall einer Sperrung des Netzzugangs durch IDN wird diese Sperre zunächst auf abge­hende Telekommunikationsverbindungen beschränkt. Dauert der Grund, der zur Sperrung geführt hat, nach einem Zeitraum von einer Woche nach Durchführung der Sperrung an, darf IDN den Netzzugang des Kunden insgesamt sperren (Vollsperrung), wobei Notrufmöglichkeiten zu den Rufnummern 110 und 112 in dieser Zeit aufrechterhalten werden.
    5. Der Kunde bleibt auch im Fall der Sperrung verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte zu be­zahlen. Für die Aufhebung der Sperre kann IDN ein Entgelt gemäß aktueller Preisliste verlan­gen. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass IDN kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. IDN bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ihm ein höherer Schaden entstanden ist.
    6. Liegen die Voraussetzungen für eine Sperre nicht mehr vor, so wird IDN diese aufheben.
  21.  

  22. Leistungsstörungen

    1. IDN wird Störungen und sonstige Mängel im Rahmen des technisch und wirtschaftlich Machbaren, sowie ent­sprechend der in der Leistungsbeschreibung genannten Fristen beheben.
    2. Soweit IDN eine Störung bzw. einen Mangel zu ver­treten hat oder die Störung bzw. der Mangel über einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden besteht, ist der Kunde zu einer anteiligen Minderung der betreffenden Grundent­gelte berechtigt.
    3. Eine Haftung für Schäden, welche aus einer verspäteten Störungs- oder Mangelanzeige resultieren, besteht nicht.
    4. Hat der Kunde die beanstandete Störung oder den Mangel selbst zu vertreten oder liegt in Wirklichkeit keine Störung oder ein Mangel vor, so ist der Kunde verpflichtet, die IDN durch die Überprüfung der entstandenen Kosten in angemessenem Umfang und gemäß der jeweils gültigen Preisliste von IDN zu erstatten.
    5. Im Übrigen sind die Ansprüche des Kunden aufgrund von Leistungsstörungen gem. der nachfolgenden Ziffern 17 und 18 eingeschränkt.

  23. Haftung und Haftungsbeschränkungen

    1. IDN haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
    2. Für von ihr schuldhaft verursachte Personenschäden haftet IDN unbeschränkt.
    3. Für sonstige Schäden haftet IDN, wenn der Schaden IDN, seinen gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. IDN haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf („Kardinalpflichten“) oder der Ver­letzung übernommener Garantiepflichten, in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500 € pro Schadensfall.
    4. Darüber hinaus ergibt sich die Haftung für Vermögensschäden aus den Regelungen des § 44a TKG.
    5. IDN haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
    6. In Bezug auf die von IDN entgeltlich zur Verfügung gestellten Soft- oder Hardware ist die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536 a Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
    7. Die Haftung für Datenverluste wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und Gefahr entsprechender Ausfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
    8. Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter von IDN sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
    9. Im Übrigen ist die Haftung von IDN ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
    10. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu tref­fen.
    11. Der Kunde haftet gegenüber IDN für sämtliche Schäden, die infolge einer unzulässigen Nutzung der Leistung entstehen. Der Kunde haftet außerdem für alle Folgen, die IDN oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten nicht nachkommt, unbeschränkt.

  24. Laufzeit und Kündigung

    1. Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem vertraglich vereinbarten Datum. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen, beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, spätestens mit dem Tag der ersten Bereitstellung der Leistung durch IDN.
    2. Der Vertrag wird entsprechend dem Auftrag des Kunden, der Verbraucher ist, für eine Laufzeit von 24 Monaten fest geschlossen.
    3. Für Verbraucher besteht die Möglichkeit, einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abzuschließen.
    4. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich das Vertragsver­hältnis stillschweigend um jeweils 12 Monate, wenn nicht gekündigt wurde. Eine Kündigung ist frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit und immer nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende Vertragslauf­zeit möglich.
    5. Soweit IDN Leistungen einzeln anbietet, ist der Kunde auch dazu berechtigt, nur einzelne Dienste zu kündigen. Es gelten für die weiter bezogenen Dienste dann jeweils die Einzelpreise gemäß der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste von IDN.
    6. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unbenommen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben, wenn der Kunde:
      • sich trotz vorangegangener Abmahnung fortgesetzt grob vertragswidrig verhält,
      • seine Zahlungen ganz oder teilweise ungerechtfertigt einstellt,
      • durch die Annahme der Leistungen oder die Art bzw. an­lässlich der Nutzung der Leistungen von IDN gegen Strafvorschriften verstößt oder zumindest ein dringen­der Tatverdacht besteht und
      • die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögenslosigkeit abgegeben hat, zahlungsunfähig wird, über sein Vermögen das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet wird.
    7. Die Aufzählung ist nur beispielhaft und nicht abschließend.
    8. Im Falle einer nicht von IDN zu vertretenden vorzeitigen Kündigung ist der Kunde IDN zum Ersatz des aus der vorzeitigen Vertragsbeendigung entstehenden Schadens verpflichtet und insbesondere auch verpflichtet, IDN die Grundgebühren für die restliche Laufzeit zu bezahlen.
    9. Im Falle eines Umzugs kann der Kunde die Mitnahme seines Anschlusses beantragen. Ist ein Anschluss mög­lich, fällt hierfür eine Pauschale nach gültiger Preisliste an. Bei Nachweis eines Umzuges in ein Gebiet, in dem die Leistungen von IDN nicht zur Verfügung stehen, räumt IDN dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Kündigungsfrist zum Monatsende ein. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag gilt das nachweisliche Eingangsdatum. Als Nachweis des Um­zugs gilt die Kopie der behördlichen An- und Abmeldung. IDN prüft die Verfügbarkeit und unterrichtet den Kun­den, ob IDN weiterhin zur Verfügung steht oder ob das Sonderkündigungsrecht eintritt.
    10. Die Kündigung bedarf der Textform (also z.B. per. Brief, Fax oder E-Mail).
  25.  

  26. Auftragsbestätigung
  27. Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung sind alle Angebo­te freibleibend. Weicht die Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer von der Bestellung des Auftraggebers ab, so ist dieser ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein Vertrag kommt in diesem Fall erst mit der schriftlichen Bestätigung des Bestellers zustande.

    Verbindlich ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Zusicherun­gen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit schriftliche Bestäti­gung. Werden nach Auftragsbestätigung auf Veranlassung des Auftraggebers Änderungen vorgenommen, so werden die dadurch für den Auftragnehmer entstehenden zusätzli­chen Kosten an den Auftraggeber weitergegeben.

     

  28. Bonitätsprüfung

    1. IDN behält sich vor, zur Beurteilung der Zahlungsfähig­keit des Kunden zweckdienliche Auskünfte vor Vertrags­schluss und auch während der Vertragslaufzeit von Aus­kunftsunternehmen einzuholen. Des Weiteren ist IDN berechtigt, selbst Daten über den Kunden an dieses Aus­kunftsunternehmen zu leiten, wenn es zu Zahlungsschwie­rigkeiten innerhalb der Vertragsbeziehungen kommt. Da­ten werden nur übermittelt oder angefordert, soweit die berechtigten Interessen von IDN dies erfordern und un­ter Beachtung der schutzwürdigen Interessen des Kunden. Im Übrigen wird Bezug genommen auf die vom Kunden im Antragsformular entsprechend erteilte Genehmigung.
    2. Widerruft der Kunde die Genehmigung, ist IDN berech­tigt, eine Sicherheit gem. Ziffer 12 der AGB zu fordern.

  29. IDN verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. IDN wird den Kunden in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen in angemessener Weise über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten unterrichten.

     

  30. Maßnahmen auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen, Bedrohungen oder bei Schwachstellen
  31. IDN erbringt seine Leistungen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für Sicherheit und technische Schutzmaßnahmen. Ein der Bundesnetzagentur vorgelegtes und nicht beanstandetes Sicherheitskonzept enthält die getroffenen Schutzmaßnahmen. Sicherheits- oder Integritätsverlet­zungen können auf Grund der eingesetzten technischen Schutzmaßnahmen frühzeitig erkannt und behoben werden. Zum Erkennen von Bedrohungen oder etwaigen Schwachstellen sind aktuelle technische und organisatorische Maßnahmen im Einsatz.

     

  32. Anbieterwechsel
  33. Bei einem Anbieterwechsel wird IDN die gesetzlichen Vorgaben einhalten. IDN wird sicherstellen, dass seine Leistung gegenüber dem Kunden nicht unterbrochen wird, bevor die ver­traglichen und technischen Voraussetzungen für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vorliegen, es sei denn, der Kunde verlangt dies. IDN und der aufnehmende Anbieter werden dafür Sorge tragen, dass die Versorgungsunterbrechung beim Anbieterwechsel maximal einen Kalendertag beträgt. IDN weist darauf hin, dass sie keinen Einfluss auf den anderen am Anbieterwechsel beteiligten Anbieter hat.

     

  34. Umzug
  35. Wechselt ein Kunde, der Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, während der Vertragslaufzeit seinen Wohnsitz, erbringt IDN – sofern er die vereinbarte Leistung am neuen Wohnsitz des Kunden anbietet – die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Kunden ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte. IDN ist in die­sem Fall berechtigt, vom Kunden ein angemessenes Entgelt für den durch den Umzug entstandenen Aufwand zu verlangen, höchstens jedoch in Höhe des für die Schaltung eines Neuanschlusses vor­gesehenen Entgelts. Wird die Leistung IDN am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Kunde unter gleichzeitiger Vorlage einer Ummeldebescheinigung zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt. Eine eventuell einzelvertraglich vereinbarte kürzere Kündigungsfrist bleibt davon unberührt.

     

  36. Schlussbestimmungen
    1. Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
    2. Erfüllungsort für die Leistungen von IDN und die Zahlungsschuld des Kunden ist Crailsheim.
    3. Sofern der Kunde Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist, ist Crailsheim Gerichtsstand. Abweichend davon kann IDN Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.